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Golfschule

Golf für Einsteigende

Golfclub Isernhagen e.V.

Gut Lohne 22 in 30916 Isernhagen

Das Sekretariat Telefon +49 – (0)5139 – 893185
Montag Geschlossen
Dienstag – Freitag 09:00 – 17:00 (persönlich)
Dienstag – Freitag 10:00 – 16:00 (telefonisch)
Samstag – Sonntag 10:00 – 15:00 (persönlich)
 

1. Platzregel AUS („Out of Bounds “) (Regel 18.1)

 

Aus wird durch weiße Pfosten und/ oder Zäune gekennzeichnet. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese
Vorrang. Kommt ein Ball auf dem 5-Loch-Kurzplatz links neben Loch 18 zur Ruhe ist er Aus.
Elektrozäune sind keine Markierungen für die Ausgrenze.

Ist der Ball im Aus oder der Ball verloren darf der Spieler, statt Strafschlag und Distanzverlust, einen Ball mit zwei Strafschlägen in folgendem Erleichterungsbereich droppen:
1. Er schätzt den Punkt, an dem der Ball ins Aus gegangen oder auf dem Platz verloren ist.
2. Er bestimmt einen weiteren Punkt am Fairwayrand, gleichweit vom Loch entfernt, wie der erste Punkt

Der Erleichterungsbereich erstreckt sich zwischen den beiden Punkten (vordere Grenze) und der rückwärtigen Verlängerung einer jeweils gedachten Linie vom Loch durch jeden der beiden Bezugspunkte, seitlich erweitert um jeweils zwei Schlägerlängen (seitliche Grenzen). Der Erleichterungsbereich muss im Gelände liegen und mit keinem Teil näher zum Loch als die Bezugspunkte. Dieses Verfahren gilt nicht, wenn so gut wie sicher ist, dass der Ball in einer Penalty Area zur Ruhe kam oder ein provisorischer Ball gespielt wurde. Im letzteren Fall muss die Regel auf den provisorischen Ball angewandt werden und nicht auf den ursprünglichen Ball.

2. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (einschließlich unbeweglicher Hemmnisse)

Von „Boden in Ausbesserung“ (blau markierte Schonfläche) kann der Ball gespielt werden wie er liegt oder straflose Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch genommen werden.

Eingeschlossen sind ohne besondere Kennzeichnung mit Grassoden abgedeckte Drainagegräben und Schäden durch den Bau der Bewässerungsanlage (Regner, Kahlstellen auch außerhalb des Kurzgemähten, etc.).
Die Blumenbeete auf Bahn 6 sind ebenfalls „Boden in Ausbesserung“.

Liegt der Ball eines Spielers in diesem Bereich oder behindert solcher die Standposition oder den Raum des beabsichtigten Schwungs des Spielers, so muss der Spieler Erleichterung nach Regel 16-1b in Anspruch nehmen.

Liegt der Ball innerhalb der Spielverbotszone am Teich der Bahn „6“, so muss nach Regel 17.1.e verfahren werden (Strafschlag)!

Liegt der Ball auf einer kurz geschnittenen Fläche auf einer trockenheitsbedingten Kahlstelle, so kann der Ball straflos innerhalb eines Erleichterungsbereichs gedroppt werden.
Unbewegliche Hemmnisse sind unter anderem: Sichtbare Kiesschüttungen in Drainageschächten, Bewässerungsanlagen, das Gebäude links neben dem Fairway 3, die Bodenhülsen der Entfernungspfähle aus Edelstahl, die Abschlagtafeln, sowie alle gepflasterten Bereiche, Splitt- oder Kieswege, soweit sie nicht innerhalb eines Wasserhindernisses liegen. Ist eine Behinderung gemäß Regel 16 gegeben, kann Erleichterung nach 16.1b in Anspruch genommen werden.

3. Bestandteil des Platzes

Die Wege zwischen den Löchern 9/10, 11/15 und vor dem Abschlag 12 sind Bestandteil des Platzes.

4. Penalty Areas

Die Brücke der Bahn 14 liegt innerhalb der Penalty Area. Alle anderen Brücken und Überwege liegen außerhalb der Penalty Areas.

5. Waste Area

Der linksseitige Sandbereich auf Loch 7, sowie der Sandbereich zwischen den Löchern 8 und 14 sind als Waste Areas Teil des
Geländes.

6. Verhaltensvorschriften

Es gelten zusätzlich die nach Regel 1.2b erlassenen Verhaltensvorschriften. Siehe hierzu den separaten Aushang an den Infoboards
im Clubhaus und am Starterhäuschen an Tee 1 und 10 sowie auf der Clubhomepage.

7. Unterbrechung des Spiels; Wiederaufnahme des Spiels (Regel 5.7)

Signaltöne bei Spielunterbrechung wegen Gefahr:
» Sofortige Unterbrechung: Ein langer Ton einer Sirene.
» Normale Unterbrechung: Drei aufeinanderfolgende Töne einer Sirene.
» Wiederaufnahme des Spiels: Zwei kurze Töne einer Sirene.
Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen (Regel 5.7a).

8. Strafe bei Verstoß gegen eine Platzregel:

Lochspiel – Lochverlust
Zählspiel – Grundstrafe (2 Schläge)

Hinweise: Entfernungsmarkierungen (Edelstahlpfosten)
200 m = 3 rote Ringe am Pfahl
150 m = 2 rote Ringe am Pfahl
100 m = 1 roter Ring am Pfahl
Die Entfernungen gelten jeweils bis zum Grünanfang

Verhaltensvorschriften nach Regel 1.2b

Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten eines Spielers oder eines Caddies liegt vor, wenn gegen
traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.
Ein Spieler zieht sich nach dieser Vorschrift die entsprechende Strafe für das Fehlverhalten bzw. schwerwiegende
Fehlverhalten des Caddies zu.

Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
• Pitchmarken nicht auszubessern
• Bunkerspuren nicht einzuebnen
• Divots nicht zurückzulegen.
• Mit dem Trolley oder dem Cart zwischen Grün und Grünbunker hindurchfahren bzw. über das Vorgrün zu fahren
• Bei einem Probeschwung auf einem Abschlag dessen Rasen zu beschädigen.
• Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
• Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen und dabei entweder den Schläger oder den Rasen zu beschädigen.
• Einen Schläger (z. B. in Richtung auf ein Golfbag) zu werfen, der dabei unbeabsichtigt eine andere Person trifft.
• Keine dem Golfsport angemessene Kleidung zu tragen

Strafe für Verstoß:
Erster Verstoß – Verwarnung
Zweiter Verstoß – Ein Strafschlag
Dritter Verstoß – Grundstrafe
Vierter Verstoß – Disqualifikation

Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
• Einen Ball absichtlich oder fahrlässig in oder nahe an die vorausgehende Spielergruppe zu schlagen.
• Absichtlich das Grün erheblich zu beschädigen.
• Abweichend von der Platzvorbereitung eigenständig Abschlag- oder Ausmarkierungen zu versetzen.
• Einen Schläger in Richtung eines anderen Spielers, Caddies oder Zuschauers zu werfen.
• Andere Spieler absichtlich während ihres Schlags abzulenken.
• Wiederholtes Verweigern, einen Ball in Ruhe aufzunehmen, wenn er das Spiel eines anderen Spielers im
Zählspiel behindert.
• Absichtlich gegen eine Golfregel zu verstoßen, um dadurch, trotz einer Strafe für den Verstoß, möglicherweise
einen erheblichen Vorteil zu erlangen.
• Wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigen der Ausdrücke oder Gesten.
• Spielen mit einem Handicap, das zur Gewährung eines unfairen Vorteils errichtet wurde.

Strafe für Verstoß:
Disqualifikation
Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird von der Spielleitung oder dem Spielausschuss verhängt. Je nach
Schwere des Fehlverhaltens kann der Golf-Club- und der Golf AG-Vorstand gegen den Spieler oder den Caddie
zusätzlich folgende Sanktionen verhängen:
Verwarnung, Auflagen, Platzverweis, befristetes oder dauerndes Platzverbot und/oder befristete oder dauernde Sperre
für Wettspiele des Golf-Clubs Isernhagen e.V.!

Verhaltensvorschriften
nach Regel 1.2b

Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten eines Spielers oder eines Caddies liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird. Ein Spieler zieht sich nach dieser Vorschrift die entsprechende Strafe für das Fehlverhalten bzw. schwerwiegende Fehlverhalten des Caddies zu.
Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

  • Pitchmarken nicht auszubessern, Bunkerspuren nicht einzuebnen oder Divots nicht zurückzulegen.
  • Mit dem Trolley oder dem Cart zwischen Grün und Grünbunker hindurchfahren bzw. über das Vorgrün zu fahren.
  • Bei einem Probeschwung auf einem Abschlag dessen Rasen zu beschädigen.
  • Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
  • Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen und dabei entweder den Schläger oder den Rasen zu beschädigen.
  • Einen Schläger (z. B. in Richtung auf ein Golfbag) zu werfen, der dabei unbeabsichtigt eine andere Person trifft.
  • Keine dem Golfsport angemessene Kleidung zu tragen.

Strafe für Verstoß:
Erster Verstoß – Verwarnung
Zweiter Verstoß – Ein Strafschlag
Dritter Verstoß – Grundstrafe
Vierter Verstoß – Disqualifikation

Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

  • Einen Ball absichtlich oder fahrlässig in oder nahe an die vorausgehende Spielergruppe zu schlagen.
  • Absichtlich das Grün erheblich zu beschädigen.
  • Abweichend von der Platzvorbereitung eigenständig Abschlag- oder Ausmarkierungen zu versetzen.
  • Einen Schläger in Richtung eines anderen Spielers, Caddies oder Zuschauers zu werfen.
  • Andere Spieler absichtlich während ihres Schlags abzulenken.
  • Wiederholtes Verweigern, einen Ball in Ruhe aufzunehmen, wenn er das Spiel eines anderen Spielers im Zählspiel behindert.
  • Absichtlich gegen eine Golfregel zu verstoßen, um dadurch, trotz einer Strafe für den Verstoß,
    möglicherweise einen erheblichen Vorteil zu erlangen.
  • Wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigen der Ausdrücke oder Gesten.
  • Spielen mit einem Handicap, das zur Gewährung eines unfairen Vorteils errichtet wurde.

Strafe für Verstoß: Disqualifikation
Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird von der Spielleitung o. dem Spielausschuss verhängt. Je nach Schwere des Fehlverhaltens kann der Golf-Club- und der Golf AG-Vorstand gegen den Spieler oder den Caddie zusätzlich folgende Sanktionen verhängen: Verwarnung, Auflagen, Platzverweis, befristetes oder dauerndes Platzverbot und/oder befristete oder dauernde Sperre für Wettspiele des Golf-Clubs Isernhagen e.V.!