Der DGV regt Lockerung an: Individualsport im Freien unter Einbeziehung kontrollierter Ausübung auf Sportstätten soll in absehbarer Zukunft wieder möglich werden. Im letzten Bulletin des DGV wird eine Lockerung des Individualsports im Freien unter Einbeziehung kontrollierter Ausübung auf Sportstätten anregt.
Informationen dazu hier: DGV Bulletin Nr. 14
Auch der GVNB beschäftigt sich natürlich mit der derzeitigen Situation. Der Vorstand des GVNB beabsichtigt, noch im Monat April 2020 über das weitere Vorgehen für Veranstaltungen und Turniere, die ab dem 01. Mai 2020 stattfinden, zu entscheiden. Maßgebliche Grundlage der Vorgehensweise stellen dabei selbstverständlich die behördlichen Anordnungen bzw. Allgemeinverfügungen dar, die aktuell mindestens bis zum 19. April 2020 gelten und erst dann per Beschluss von Bund und Ländern nachjustiert werden.
Der GVNB befindet sich natürlich im engen Austausch mit dem Deutschen Golf Verband und den Landessportbünden.